Neues Gutachten zur Wiederherstellungsverordnung

AGDW, DBV und Familienbetriebe haben gemeinsam das neue Gutachten der Kanzlei HSA Rechtsanwälte zur Umsetzung der #Wiederherstellungsverordnung (WVO) und zur aktuellen Rechtssetzung im Naturschutzrecht vorgestellt.

Kritikpunkt: Die WVO arbeitet mit statischen Lebensraumtypen (LRT), berücksichtigt aber nicht ausreichend die Folgen des Klimawandels. Die Gutachter sehen daher gesetzgeberischen Handlungsbedarf, damit die Ziele der Verordnung unter den sich verändernden Klimabedingungen überhaupt erreicht werden können.

AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter fordert deshalb: Die WVO muss an die Realität des Klimawandels angepasst werden und den klimaangepassten Waldumbau fördern statt ausbremsen.

Das vollständige Gutachten finden Sie hier:

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